Das Umweltministerium in Thüringen hat die Mittel für das Solar Invest Programm zum 1. Juli 2017 um weitere 1,3 Millionen Euro aufgestockt. Nachdem Erfurt bereits im April die ursprünglich geplante Fördersumme von 2,5 Millionen Euro um 1,9 Millionen Euro erhöht hat, stehen für dieses Jahr insgesamt 5,7 Millionen Euro zur Verfügung, um den Ausbau der Photovoltaik in Thüringen zu beschleunigen.
Mieterstromprojekte werden weiter unterstützt
Die Landesregierung reagiert mit der Erhöhung der Fördersumme auf die enorme Nachfrage. Bis Ende Juni hat das Umweltministerium insgesamt 624 Anträge registriert. Der größte Teil entfällt auf die finanzielle Unterstützung für den Bau von kleinen privaten Dachanlagen in Kombination mit einem Solarstromspeicher.
Das Land Thüringen unterstützt mit dem Förderprogramm Solar Invest auch die Umsetzung von Mieterstromanlagen und Energiegenossenschaften, die mit ihren Projekten an der bundesweiten Ausschreibung von Marktprämien teilnehmen wollen. Die Zahl der Anträge zur Förderung solcher Vorhaben ist allerdings geringer, weil hier der Planungsvorlauf ungleich länger ist als der zum Bau einer kleinen Dachanlage.
Fördersumme für private Anlagen angepasst
Die Höhe der Förderung wurde gleihzeitig abgesenkt. Für die Investition in eine private Dachanlage zum Eigenverbrauch mit Energiespeicher wird nicht mehr 25 % sondern nur noch 20 % der Investitionssumme zur finanziellen Unterstützung ausgezahlt. Damit wolle man mehr Bürgern die Möglichkeit geben, von dem Programm zu profitieren.
Die Unterstützung von Mieterstromprojekten bleibt jedoch gleich. Hier zahlt Erfurt weiterhin bis zu 80 % der Investitionskosten. Darin enthalten sind auch Planungsleistungen und Gutachten. Auch die Unterstützung von Bürgerenergiegenossenschaften bleibt erhalten. Sie bekommen bis zu 40 % der Investitionssumme für eine Photovoltaikanlage. Wird das System mit einem Speicher kombiniert, erhalten die Energiegenossen bis zu 50 % der Investitionssumme als Zuschuss.
Beratungsleistungen, Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsstudien, die Bürgerenergiegenossenschaften erstellen lassen, um sich an bundesweiten Ausschreibungen zu beteiligen, werden weiterhin mit bis zu 80 % der anfallenden Kosten unterstützt.