Seit 1. April 2017 gibt es das EU-Energieeffizienzlabel auch für Holzheizungen wie Pellet-, Hackschnitzel- und Scheitholzheizungen. Öl- und Gasheizungen erhalten das Etikett bereits seit September 2015.
Hersteller und Händler müssen den Verbrauchern für jedes Gerät ein Energielabel bereitstellen. Auch in der Werbung müssen Händler auf die Energieeffizienz hinweisen. Es gibt allerdings eine Übergangsfrist mit Ausnahmen bis zum 1.°Juli 2017. Pelletkaminöfen und andere Holzöfen werden erst ab Januar 2018 mit dem Energielabel versehen.
Die Skala der Energieeffizienzklasse reicht bei Holzheizungen von A++ bis G, ab dem 26.°September 2019 von A+++ bis D. Pelletkessel werden in der Regel mit A+ bewertet, Pelletbrennwertkessel mit A++. Auch Pelletkaminöfen werden ab 2018 ein A++ erhalten. Verbundanlagen aus einem Pelletkessel und Solarkollektoren erreichen bis zu A+++.
Verbraucher können anhand des Labels jedoch nur Unterschiede in der Energieeffizienz verschiedener Heizungstypen, nicht aber zwischen Geräten desselben Typs verschiedener Hersteller feststellen. Auch zu den Emissionen und den CO2-Einsparungen einer Heizanlage macht das Label keine Angaben. „Das Energielabel reicht als Entscheidungshilfe für die Kunden nicht aus“, betont Jens Dörschel, Fachreferent des Deutschen Pelletinstituts (DEPI). „Es sagt nichts über die zu erwartenden Heizkosten aus. Diese müssen die Verbraucher weiterhin auf Basis des Energieverbrauchs des Gebäudes und der Brennstoffpreise abschätzen. Hausbesitzer sollten daher zur Frage, welche Heizung für das eigene Gebäude die richtige ist, auch zukünftig den Rat von Fachleuten einholen“, so Dörschel weiter. Geschulte Heizungsbauer für den Einbau einer Pelletheizung finden Verbraucher unter www.pelletfachbetrieb.de und für Pelletkaminöfen unter www.fachstudio-pelletkaminofen.de. Sie beraten auch zu Fördergeldern, die der Staat für den Einbau von Pelletfeuerungen zahlt.