In einer Zwickmühle stecken offenbar Wohnungsbewerber, die sich nach dem neuen Energieausweis erkundigen.
In einer Zwickmühle stecken offenbar Wohnungsbewerber, die sich nach dem neuen Energieausweis erkundigen. Viele Vermieter sortieren die vermeintlich kritischen Bewerber deswegen aus, wie aus einer Untersuchung des Berliner Mietervereins hervorgeht. Der stellvertretende Hauptgeschäftsführer Reiner Wild rät daher, diesen Punkt im Gespräch nicht gleich als erstes zu bringen.
Die Energiekosten stehen nach Erfahrung der Mietervereine bei Bewerbern ja auch nicht an erster Stelle - die Lage einer Wohnung und die Miethöhe seien wichtiger, so der Berliner Mieterverein. Wer aber merkt oder sogar ausdrücklich gesagt bekommt, dass die Frage nach dem Energieausweis ihn vom Bewerberbogen gekegelt hat, sollte das im Bezirksamt anzeigen. Denn wird ein Energieausweis vom Vermieter nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig zugänglich gemacht, sei das eine Ordnungswidrigkeit.
"Schließlich sind Vermieter älterer Häuser dazu verpflichtet, jetzt einen solchen Ausweis für das Haus zu präsentieren", sagt Wild. Seit Juli ist der Ausweis Pflicht für Gebäude, die vor 1965 erbaut wurden. Er soll den Energiebedarf eines Gebäudes dokumentieren und Käufern und Mietern helfen, die Heizkosten einzuschätzen. Von 2009 an gilt diese Pflicht für alle Wohngebäude.
Zehn Beauftragte des Mietervereins hatten auf Wohnungsinserate im Juli und August 170 Scheinbewerbungen abgegeben. Über alle Vermietertypen betrachtet gab es neun Prozent Absagen - also einen Ausschluss aufgrund der Frage nach dem Energieausweis. Offensichtlich hätten diese Vermieter einen rechtskundigen Mieter nicht gewünscht.
Gerade die gewerblichen Vermieter, die in der Regel einen solchen Ausweis haben, hätten die Scheinbewerber im Test abgelehnt - die Quote lag hier mit 15 Prozent weit über dem Schnitt. Bei Genossenschaften dagegen war der Ausweis überdurchschnittlich oft vorhanden und wurde sogar im Inserat erwähnt. Ohne Ausweis seien tendenziell eher private Vermieter, die eine oder zwei Wohnungen besitzen und vermieten und möglicherweise noch nichts von der neuen Pflicht wissen, erklärte Wild. In dem Test war 38 Prozent der Hausbesitzer der Ausweis gänzlich unbekannt.
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