Immer mehr einkommensschwache Haushalte in NRW leiden unter den steigenden Strom- und Gaspreisen.
Im Jahr 2010 wurden laut einer Umfrage der Verbraucherzentrale NRW rund 120.000 Stromsperren landesweit vollzogen. Das heißt, dass die Betroffenen den Alltag ohne Elektroherd, Kühlschrank, Licht und warmes Wasser bestreiten müssen. „Das Thema Energiearmut wird immer wichtiger. Vollständige Energiesperren bei Zahlungsstörungen sind sozial inakzeptabel. Gebühren für Zahlungserinnerungen und für die Wiederherstellung der Energiezufuhr führt viele Verbraucherinnen und Verbraucher immer tiefer in die Schuldenspirale“, sagte Udo Paschedag, Staatssekretär im Verbraucherschutzministerium NRW, heute (28. März) bei einer Tagung zu Energiearmut in Düsseldorf. Auf einer Fachtagung der EnergieAgentur.NRW, des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr sowie des Verbraucherschutzministeriums, wurden Ansätze zur Vermeidung von Energiesperren vorgestellt.
Mit der jährlichen Abrechnung kommt meist für einkommensschwache Familien das böse Erwachen, wenn hohe Nachforderungszahlungen von mehreren hundert Euro anfallen und die zukünftigen geforderten Abschläge den finanziellen Handlungsspielraum übertreffen. Zwar haben Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch Anspruch auf Übernahme angemessener Heizkosten und auch die Versorgung mit Haushaltsstrom ist vom Regelbedarf umfasst. Doch liegt zum Beispiel der durchschnittliche Stromverbrauch eines Alleinstehenden bei zirka 35 Euro im Monat und damit bereits etwa vier bis fünf Euro über dem im Regelbedarf vorgesehenen Anteil für Haushaltsstrom. Wird dieser Beitrag für andere dringliche Bedarfe verwendet, können schnell Stromschulden entstehen. Udo Paschedag: „Trotz sozialrechtlicher Schutzvorschriften kommt es in der Praxis immer wieder zu Problemen. Schriftliche Mahnungen bei Zahlungsrückstand oder die Androhung einer Versorgungssperre werden von den Betroffenen oft nicht verstanden oder gelesen. Auch die Möglichkeit der Übernahme von Energieschulden in Form eines Darlehens durch Sozialamt oder Job-Center sind den Berechtigten oftmals gar nicht bekannt und werden daher nicht beantragt. Den Informationsfluss zwischen Energieversorgungsunternehmen, den Trägern für Grundsicherung und dem Energieschuldner gilt es deutlich zu verbessern.“
Deshalb startete das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr im Mai 2011 den Gesprächskreis „Energiearmut – Umgang mit Energieschuldnern“. Er begann mit dem MKULNV, der Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- und Wasserverwendung (ASEW) im VKU, der VZ NRW sowie den Dortmunder und Wuppertaler Stadtwerken. Nunmehr arbeiten eine Arbeitsloseninitiative, die Uni Münster und eine Umwelt-Psychologin mit. Als weitere Stadtwerke sind Aachen, Gelsenkirchen, Krefeld und Münster hinzugekommen.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben sich des Problems Energiearmut mit seinen verschiedenen Auswirkungen angenommen und streben eine Vernetzung von Energieversorgungsunternehmen sowie weiteren Akteuren in diesem Spannungsfeld an. Ein Schwerpunkt sind Best-Practice-Beispiele zur Schuldner- und Energie-Beratung bzw. Prävention.
Interessante Ansätze wie regionale Kooperationen zwischen Energieversorgern und Verbraucher- und Schuldnerberatungsstellen zum Beispiel in Wuppertal oder Krefeld sind Beispiele für gut funktionierende Informationsnetzwerke. Insbesondere die Bündelung von Existenzsicherungs-, Budget- und Energieberatung erscheint erfolgversprechend, um Zahlungspläne über die Energieschulden zu vereinbaren. Außerdem können durch Beratung Einsparpotenziale genutzt und die weitere Energielieferung sichergestellt werden. Das Interesse der Energieversorgungsunternehmen an den Modellprojekten ist hoch, da für die Unternehmen Stromabschaltungen auch einen erheblichen Mehraufwand im Forderungsmanagement bedeuten.
Mehr als 230 Expertinnen und Experten aus Energieunternehmen, Kommunen, Wohlfahrts- und Verbraucherverbänden nutzten das Tagungsangebot, um Lösungsstrategien zur Vermeidung von Energiesperren ergebnisorientiert zu erörtern. Dabei ging es nicht nur um die Vorstellung bestehender Informations- und Beratungsangebote, sondern auch um verlässliche Clearing-Verfahren bei Energieschulden, die Möglichkeit kürzerer Abrechnungsperioden bei Energielieferungsverträgen sowie die Verpflichtungen zum Einsatz von Pre-Paid-Zählern (münzbetriebene Automaten) anstelle völliger Absperrung der Stromzufuhr.
www.energieagentur.nrw.de