Der Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD) begrüßt ausdrücklich die Nationale Klimaschutzinitiative der Bundesregierung, in deren Rahmen die Erstellung Kommunaler Klimaschutzkonzepte gefördert wird.
Dieses Instrumentarium sollte nach Auffassung des eaD aber weiterentwickelt werden und zukünftig auch die Umsetzung von Maßnahmen stärker berücksichtigen. So sollten zum Beispiel finanzschwache Kommunen in Zukunft auch dann Fördermittel erhalten, wenn sie die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht mit eigenen finanziellen und organisatorischen Mitteln realisieren, sondern einem spezialisierten Energiedienstleister übertragen. Mit dieser Forderung sieht sich der eaD im Einklang mit dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP, in dem gesetzliche Erleichterungen beim sogenannten Contracting in Aussicht gestellt werden.
In einem Positionspapier empfiehlt der Verband weitere Maßnahmen. So sei es notwendig, die EU-Richtlinie zu Endenergieeffizienz- und Energiedienstleistungen nicht nur nach marktwirtschaftlichen Kriterien 1 : 1 umzusetzen, wie es im Koaltionsvertrag formuliert ist. Zwingend notwendig sei eine starke gesetzliche Grundlage, die auch einen Energieeffizienzfonds beeinhalten sollte. Beispiele aus anderen Ländern zeigen, dass über einen solchen Fonds anhaltende Verhaltensänderungen beim Verbrauch von Strom und Wärme erreicht werden können. Das Kapital für einen solchen Fonds könnte aus der Versteigerung der Emissionsrechte für die nächste Handelsperiode stammen oder aus Einnahmen der Energieversorger, die sich aus der zu erwartenden Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke ergeben. Auch regionale Beispiele aus Deutschland, zum Beispiel der proKlima-Fonds Hannover, belegen die Wirksamkeit dieses Instrumentes. Durch diesen von mehreren Kommunen und den Stadtwerken finanzierten Fonds konnten in den vergangenen zehn Jahren über 800.000 Tonnen CO2 durch den Einsatz von rund 40 Mio. Euro Fördermitteln eingespart werden.
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