Bauen wird nicht wieder günstiger, wenn die energetischen Anforderungen im Neubau gesenkt werden. Diese Auffassung vertritt die Verbraucherzentrale NRW und tritt so Überlegungen entgegen, die jüngste Stufe der Energieeinsparverordnung aus Kostengründen auszusetzen. Die Anforderungen jetzt zu lockern, erzeuge zudem Planungsunsicherheit, da verbindliche Klimaziele mittelfristig eher weitergehende Vorgaben erwarten ließen.
„Die Politik in Land und Bund muss endlich klar festlegen, wie international vereinbarte Ziele für 2030 und 2050 erreicht werden sollen. Gerade private Eigentümerinnen und Eigentümer müssen sich darauf einstellen können. Sie können typischerweise nur in großen zeitlichen Abständen in die Modernisierung ihrer Eigenheime investieren und dürfen jetzt nicht durch unnötiges Hin und Her zu Fehlplanungen verleitet werden“, sagt Udo Sieverding, Leiter des Bereichs Energie und Mitglied der Geschäftsleitung der Verbraucherzentrale NRW.
Bis 2030 sollen laut Klimaschutzplan der Bundesregierung die Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich rund 66 % unter den Werten von 1990 liegen. Erreichbar ist es nach Auffassung der Verbraucherschützer nur mit hoher Effizienz in Neubau und Bestand. Hinzu kommt die EU-Verpflichtung, zum 1. Januar 2021 eine Regelung in Kraft zu setzen, die nur noch sogenannte Niedrigstenergiehäuser im privaten Neubau erlaubt.
Hohe Baukosten seien nicht maßgeblich auf steigende energetische Anforderungen zurückzuführen, führt Sieverding aus. Zum einen habe ein Großteil der privaten Bauherren die jetzt zur Diskussion stehenden Grenzwerte bereits viele Jahre vor ihrem Inkrafttreten unterschritten. Zum anderen habe dem Anstieg der Anforderungen in den vergangenen Jahren eine Kostensenkung bei Materialen und Bauteilen gegenübergestanden. „Für dasselbe Geld erhält man heute einen höheren energetischen Standard als noch vor zehn Jahren. Eine effektive – und sozial gerechte – Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher in der Energiewende wäre deshalb viel besser durch eine Reform des Abgaben- und Umlagensystems zu erreichen.“
Eine entsprechende Position werde man in der Anhörung zum Antrag der CDU- und FDP-Fraktionen im Landtag vertreten, die eine Bundesratsinitiative zur Aussetzung der jüngsten Stufe der Energieeinsparverordnung anstreben. Die Stellungnahme ist online einzusehen unter www.verbraucherzentrale.nrw/enev-aussetzung