Das Bündnis Energieausweis, eine Initiative der Gebäude-Allianz, fordert Transparenz am Wohnungsmarkt durch einen einheitlichen Energieausweis, der sich am Wohnungsmarkt neben dem Preis und der Lage als Nachfragekriterium etabliert.
Seit Inkrafttreten der neuen EnEV am 1. Mai 2014 muss bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing spätestens bei der Besichtigung ein Energieausweis vorgelegt oder während der Besichtigung deutlich sichtbar ausgelegt werden, ansonsten drohen Bußgelder. Außerdem enthalten neu ausgestellte Energieausweise neben dem Bandtacho auch Effizienzklassen.
Die Gebäude-Allianz begrüßt die Vorlagepflicht bei Wohnungsbesichtigungen. „Die Vorlagepflicht ist ein klares Plus an Transparenz für die Mieter und Kaufinteressenten. Mithilfe des Energieausweises können sie den energetischen Zustand der besichtigten Wohnung besser einschätzen. Die Vorlage allein gewährleistet aber noch keine Vergleichbarkeit. Hier wurde ein guter Vorstoß nicht konsequent zu Ende gedacht“, sagt Dr. Michael Herma, Geschäftsführer des VdZ - Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e.V. und Sprecher des Bündnisses Energieausweis, einer Initiative der Gebäude-Allianz. „Vollumfängliche Transparenz entsteht nur dort, wo Ergebnisse miteinander vergleichbar sind“, so Dr. Michael Herma. Deshalb fordert das Bündnis einen einheitlichen Energieausweis und ein einheitliches Berechnungsverfahren für den Bedarfsausweis.
Im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung angekündigt, die geltende Mieterhöhungsmöglichkeit nach einer energetischen Modernisierung auf den Prüfstand zu stellen. Bisher kann der Vermieter elf Prozent der Kosten der energetischen Sanierung auf die Miete umlegen. Dies gilt unbegrenzt, der Mieter zahlt die erhöhte Miete also auch nach Abzahlung der Maßnahme weiter. Für viele Mieter ist dies unverständlich. Stattdessen sollte nach Ansicht des Bündnisses der energetische Zustand des Gebäudes bei der ortsüblichen Vergleichsmiete berücksichtigt werden, außerdem sollten sich Mieterhöhungen nach einer Modernisierung an der verbesserten Energieeffizienz messen lassen. „Ein verlässlicher Energiebedarfsausweis böte auch hier eine gute Lösung, die Energieeffizienz des Gebäudes, beziehungsweise die Energieeinsparung, für den Mieter sichtbar zu machen. Anhand der zu erwartenden Einsparung könnte beispielsweise der Umfang einer Mieterhöhung gemessen werden“, sagt Lukas Siebenkotten, Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB).
Richtig umgesetzt leiste der Energieausweis einen wichtigen Beitrag zu echter Transparenz auf dem Wohnungsmarkt und könne zum Nachfragekriterium – neben Preis und Lage – werden. Deshalb ruft die Gebäude-Allianz die Bundesregierung zu einer Reform des Energieausweises auf, an deren Ende ein einfacher, transparenter und verlässlicher Ausweis stehen sollte.