Das Bundeskabinett hat am 12. August die gesetzlichen Grundlagen zur Umsetzung des "nationalen Effizienzlabels für Heizungsaltanlagen" beschlossen. Laut dem Gesetzentwurf gilt das Label ab 1. Januar 2016 für Heizkessel, die älter als 15 Jahre sind. Es soll Verbrauchern kostenfrei Informationen über den individuellen Effizienzstatus ihrer Heizkessel liefern. Darüber hinaus sollen Verbraucher ebenfalls kostenfrei auf weitergehende Energieberatungen wie z.B. Heizungschecks oder die Vor-Ort-Beratung sowie auf Förderungen der KfW und des BAFA hingewiesen werden.
Mehr als 70 % der installierten Heizgeräte würden laut Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) nur die Effizienzklasse C, D oder E erreichen. Das durchschnittliche Alter der Heizgeräte in Deutschland liegt bei 17,6 Jahren, mehr als ein Drittel (36 %) ist älter als 20 Jahre. Das Effizienzlabel und die Hinweise auf bestehenden Beratungs- und Förderprogrammen sollen die Motivation zum Austausch erhöhen. Erwartet wird, dass damit die Austauschrate bei Heizgeräten um ca. 20 % pro Jahr gesteigert werden kann. Derzeit werden rund 3 % der Heizgeräte ausgetauscht.
Ab 2016 werden Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger, Gebäudeenergieberater des Handwerks und Ausstellungsberechtigte nach § 21 EnEV berechtigt, an alte Heizgeräte für gasförmige und flüssige Brennstoff bis 400 kW Nennleistung gestaffelt nach Baujahren ein Etikett anzubringen.
Ab 2017 werden die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger verpflichtet, diejenigen Geräte zu etikettieren, an denen noch kein Etikett angebracht wurde. In diesem Fall darf der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger innerhalb eines Zeitraums von sechs Kalendermonaten mit dem Eigentümer des Heizgeräts keine Gespräche über den Verkauf eines neuen Heizgerätes führen oder ihm ein entsprechendes Angebot unterbreiten.