Anlässlich der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie zum Energiesammelgesetz am heutigen Dienstag äußert sich Carsten Pfeiffer vom BEE: “Das Energiesammelgesetz wird trotz einiger Verbesserungen im Detail im Vergleich zur geltenden Rechtslage bei Weitem nicht ausreichen, um die energie- und klimapolitischen Ziele Deutschlands zu erreichen“. Der BEE begrüße ausdrücklich die Sonderausschreibungen, verweise aber darauf, dass ihnen an anderen Stellen Verschlechterungen gegenüberstehen. Vor allem betreffe dies die deutlichen Kürzungen bei der Solarenergie, so Pfeiffer.
„Die Chance, die Ausbaupfade an das Ziel, den Erneuerbare Energien-Anteil bis zum Jahr 2030 auf 65 % anzupassen, wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht genutzt.“ Hier mahne der BEE dringend Korrekturen an. Solange die Ausbaukorridore nicht angehoben und solange der 52-GW-Deckel bei der Photovoltaik nicht gestrichen werde, könnten die Ziele nicht erreicht werden. „Es handelt sich lediglich um selektive Maßnahmen, wobei das Gesamtkonzept noch immer fehlt.“
Innovations-Ausschreibungen können aus Sicht des BEE grundsätzlich nützlich sein, um neue Erfahrungen zu sammeln. Wie sie im vorliegenden Entwurf ausgerichtet sind, dürfte aber eher zu Verschlechterungen als zu Verbesserungen führen. So können die bereits gesammelten Erfahrungen mit den sogenannten technologieoffenen Ausschreibungen inzwischen eindeutig als negativ eingestuft werden, gleiches ist für die Fixprämie und für die Vergütungsregelung bei negativen Strompreisen im Kontext der Innovationsausschreibungen zu erwarten.
Erneuerbare Energien sind dazu bereit, Systemverantwortung zu übernehmen. Deshalb ist unter anderem wichtig, den Redispatch-Prozess so zu gestalten, dass der Einspeisevorrang für Erneuerbare Energien nicht weiter geschwächt wird. Gerade mit Blick auf den CO2-Ausstoß sollten Erneuerbare Vorfahrt haben. Die Parameter sind entsprechend auszurichten und die Umsetzung muss transparent gestaltet werden.
Download: BEE-Stellungnahme zum Entwurf des Energiesammelsetzes zur Anhörung am 20.11.2018