Weniger als die Hälfte der Bundesbürger nutzt bislang die Möglichkeit, den Arbeitslohn von haushaltsnahen Dienstleistungen oder Handwerker-Rechnungen steuerlich geltend zu machen.
Laut einer Umfrage der Forschungsgruppe Wahlen im Auftrag der Sage Software macht bislang weniger als die Hälfte der Bundesbürger von der Möglichkeit Gebrauch, haushaltsnahe Dienstleistungen wie Handwerker-Arbeiten steuerlich geltend zu machen. So hätten bis Mitte Juli 2007 erst 46,9 Prozent der deutschen Haushalte, in denen im letzten Jahr ein Handwerker beschäftigt wurde, von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den hierbei anfallenden Arbeitslohn in ihrer Steuererklärung anzugeben. Fast die Hälfte der Bundesbürger, nämlich 43,9 Prozent gab sogar an, noch nicht einmal von dieser Steuerspar-Möglichkeit gehört zu haben. „Die Idee des Gesetzgebers, auf diesem Weg für mehr Wachstum im Bereich Handwerk zu sorgen und unter anderem auch die Schwarzarbeit zu bekämpfen, scheint angesichts der aktuellen Zahlen nicht aufgegangen zu sein", so Peter Dewald, Geschäftsführer der Sage Software. Die Bundesregierung wie auch die Handwerksunternehmen sollten die Bevölkerung besser über die Möglichkeiten der Steuereinsparungspotenziale aufklären. Unternehmen sollten etwa den Arbeitslohn stets gesondert auf ihren Rechnungen ausweisen und auch explizit auf die aktuellen Abschreibungsbedingungen hinweisen. Um über die Möglichkeiten der steuerlichen Vorteile zu informieren, bietet Sage einen Leitfaden für Unternehmen an.