Auch im Bundesrat formiert sich Widerstand gegen die Pläne der Bundesregierung, künftig eine Energiewende-Abgabe auf Solarstrom zu erheben.
In der Länderkammer zeichnet sich eine Mehrheit dafür ab, Solarstrom für die Eigen- und Mieterversorgung künftig mit einer deutlich geringeren EEG-Umlage zu belasten als von der Bundesregierung geplant. Zehn Landesumweltminister und acht Landeswirtschaftsminister votierten in den Ausschusssitzungen des Bundesrats dafür, die Energiewende-Abgabe auf 15 % bzw. 20 % zu begrenzen (derzeit rund 0,9 bzw. 1,2 Cent je Kilowattstunde).
Der Kabinettsentwurf zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG-Novelle) sieht hingegen vor, solare Selbstversorger oberhalb einer Bagatellgrenze von 10 kWp in den meisten Fällen mit 50 % der EEG-Umlage zu belasten (rund 3,1 Cent/kWh), die Direktversorgung von Mietern vom Dach der Vermieter sogar mit 100 % der Kostenumlage (rund 6,2 Cent/kWh). Nach Einschätzungen des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) würde das von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel initiierte Vorhaben einer derartigen „Sonnensteuer“ einen Großteil künftiger Photovoltaik-Vorhaben unrentabel machen. In den nächsten Wochen befasst sich auch der Deutsche Bundestag mit dem Energiewende-Gesetz, dessen Änderungen zum 1. August 2014 in Kraft treten sollen.
Laut einem Rechtsgutachten, das der BSW-Solar gemeinsam mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) veröffentlicht hat, liegen inzwischen auch verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Regierungspläne vor, Solarstrom für die Selbst- und Mieterversorgung ohne Durchleitung des öffentlichen Netzes mit der EEG-Umlage zu belasten und gleichzeitig den industriellen Bezug von Strom aus Kohle- und Gaskraftwerken weitgehend von den Kosten der Energiewende zu befreien.