Mit einem neu veröffentlichten Merkblatt bessert das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) die Förderung für Erneuerbare Energien in der Prozesswärme nach. Die Bioenergieverbände begrüßen diese Änderung, da bislang vom Förderproramm gerade die energie- und klimapolitisch wünschenswerten biogenen Rest- und Abfallstoffe, wie die Gebrauchtholzsortimente A1 und A2 ausgeschlossen waren. Mit der nun veröffentlichten 2. Fassung des Merkblattes und den dazugehörigen technischen Mindest-Anforderungen wird das Förderprogramm einem sehr breiten Brennstoffmix aus holzartigen und anderen biogenen Brennstoffen geöffnet. Das BMWi hat bewiesen, dass es ein Auge für die Praxis besitzt, da die Nutzung von Holzabfällen und anderen Biomassesortimenten heute eine der wenigen Lösungen darstellt, bei der es die erneuerbare Prozesswärme wirtschaftlich und technisch mit fossilen Energieträgern aufnehmen kann.
Auch die Klarstellung, dass landwirtschaftliche Betriebe ebenfalls in den Anwendungsbereich des Förderprogrammes fallen, wird von den Bioenergieverbänden begrüßt. So sind beispielsweise Betriebe mit ihrem hohen Wärmebedarf für Gewächshäuser und Veredelungsprozesse ein idealer Nutzer für Prozesswärme aus Bioenergie. Hier gilt es ältere Kessel auf fossiler Basis durch effiziente Erneuerbare-Energien-Anlagen zu ersetzen. Nach Ansicht der Bioenergieverbände wird das Programm hier helfen.
Das Förderprogramm 295 der KfW zur „Förderung der Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft“ unterstützt Maßnahmen zur Energieeinsparung und Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionen in Deutschland durch zinsgünstige Kredite der KfW in Verbindung mit attraktiven Tilgungszuschüssen aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Bei der Investition in eine Biomasseanlage zur Prozesswärmebereitstellung übernimmt beispielsweise das Förderprogramm maximal 10 Mio. Euro (bis zu 55% der förderfähigen Investitionskosten) oder gewährt einen zinsgünstigen Kredit mit bis zu 55 % Tilgungszuschuss und einem Kreditvolumen bis 25 Millionen Euro pro Vorhaben. Auch stellt die BAFA, anstelle von Tilgungszuschüssen, direkte Investitionszuschüsse in gleicher Höhe bereit.