Der Landtag Baden-Württemberg hat das bundesweit erste 'Erneuerbare-Wärme-Gesetz' beschlossen.
Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2008 in Kraft und schreibt bei der Wärmeversorgung von Wohngebäuden die anteilige Nutzung erneuerbarer Energien verpflichtend vor. Baden-Württemberg übernehme mit dem Erneuerbaren-Wärme-Gesetz eine bundesweite Vorreiterrolle, betonte Umweltministerin Gönner. Nach dem neuen Gesetz muss die Wärmeversorgung bei Neubauten, für die ab 1. April 2008 die Bauunterlagen erstmalig eingereicht werden, zu mindestens 20 Prozent über erneuerbare Energien wie Sonnenenergie, Erdwärme und Wärmepumpen oder Biomasse gedeckt werden. Die Quote könne zumeist schon über eine solarthermische Anlage auf dem Dach erreicht werden. Für den Gebäudebestand wird ab 2010 ein Anteil regenerativer Energien von zehn Prozent vorgeschrieben, der immer dann erfüllt werden muss, wenn es zum Austausch der Heizungsanlage kommt. Bereits bestehende Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien sollen berücksichtigt werden. Ist der Einsatz solarthermischer Anlagen aus technischen Gründen nicht möglich, soll der Hauseigentümer von der Verpflichtung außerdem befreit werden. Eine Befreiung soll auch möglich sein, wenn ein unverhältnismäßig hoher Aufwand oder eine sonstige Härte entstünde. Nach drei Jahren sollen die Erfahrungen mit dem neuen Gesetz bewertet und dann darüber entschieden werden, ob und an welchen Stellen es sinnvoll ist, nach zu justieren. In diesem Zusammenhang solle auch eine mögliche Ausweitung auf Büro- und Firmengebäude geprüft werden. Bis Herbst kommenden Jahres solle außerdem ein Konzept zum Einsatz erneuerbarer Energien bei Landesliegenschaften ausgearbeitet werden. Das Gesetz gelte auch für Wohngebäude im Landesbesitz. Laut einem Beschluss will die Landesregierung über ein Sonderinvestitionsprogramm, in den kommenden beiden Jahren insgesamt über zehn Millionen Euro zusätzlich für Klimaschutzmaßnahmen in Liegenschaften des Landes bereitstellen.
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