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Beratung an der Haustür unseriös

Die Verbraucherzentrale NRW warnt vor Unternehmen, die derzeit in vielen Städten des Landes an der Haustür kostenlose Beratungen wie Feuchtemessungen in Kellerräumen anbieten.

Die Verbraucherzentrale NRW warnt vor Unternehmen, die derzeit in vielen Städten des Landes an der Haustür kostenlose Beratungen wie Feuchtemessungen in Kellerräumen anbieten. Mit Hinweis auf den angekündigten Energiepass vermitteln sie Hausbesitzern den Eindruck, im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen unterwegs zu sein. „Das fragwürdige Beratungsgespräch soll Türöffner sein, um Aufträge für Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen zu akquirieren". Die Verbraucherschützer raten daher zur Vorsicht. „Denn sorgfältige Planung und Beratung sowie Vergleichsangebote sind das A und O für eine energetische Haussanierung. Und die gibt es weder von der Stange noch auf die Schnelle.“ Auch der kommende Gebäudeenergieausweis sei kein Anlass zur Eile und daher als Argument völlig haltlos. Wer dennoch voreilig einen Vertrag abgeschlossen hat, könne diesen widerrufen. Betroffene sollten zunächst prüfen, ob sie eine Widerrufsbelehrung erhalten haben. Ist diese rechtlich in Ordnung, beträgt die Frist zur Vertragsaufhebung zwei Wochen. Wird die Belehrung erst nach Vertragsabschluss erteilt, läuft eine Widerrufsfrist von einem Monat. Fehlt die Belehrung ganz, kann der Vertrag unbegrenzt widerrufen werden.

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