Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) erklärt zur Verschiebung des Gesetzespaketes zur unkonventionellen Erdgasförderung:
„Wir bedauern ausdrücklich, dass die Verabschiedung des Gesetzespakets im Bundestag verschoben wird. Die im BDEW organisierten Unternehmen der Wasser- und Gaswirtschaft brauchen endlich einen sicheren Rechtsrahmen. Mit den in den Entwürfen vorgesehenen Änderungen des Wasserhaushaltsgesetzes werden weitreichende Schutzmaßnahmen für die Trinkwasserversorgung umgesetzt. Der Schutz der Trinkwasserressourcen muss klaren Vorrang vor anderen Nutzungen haben. Kann eine Gefährdung von Trinkwasser-Ressourcen ausgeschlossen werden, sollte es aus Sicht des BDEW grundsätzlich möglich sein, die Nutzung von Erdgasressourcen in Deutschland zu erproben.
Was jetzt dringend erforderlich ist, ist ein verbindlicher Zeitplan für eine zügige Verabschiedung des Gesetzespakets nach der Sommerpause.
Das im Gesetzespaket vorgesehene Verbot von Fracking unter anderem in Wasserschutzgebieten, Talsperren und Einzugsgebieten von Wasserentnahmestellen für die öffentliche Wasserversorgung bewertet der BDEW positiv. Ebenso positiv sieht der BDEW die vorgesehenen Möglichkeiten für die Bundesländer, über landesrechtliche Regelungen Fracking auch in den Bereichen des Steinkohlenbergbaus zu untersagen. Zudem erhöhen die vorgesehenen Konkretisierungen bei der Entsorgung der Frack-Fluide sowie des Lagerstättenwassers die Sicherheit bei der Anwendung der Technologie.
Die Wasser- und Gasunternehmen im BDEW sprechen sich zudem dafür aus, dass die konventionelle Erdgasförderung weiter ermöglicht wird, wenn vor Ort Konsenslösungen mit Wasserversorgern, zuständigen Behörden und Gewinnungsindustrie gefunden werden. Kritisch ist aus Sicht des BDEW im Hinblick auf Untergrundspeicher eine Erweiterung der Bergschadenshaftung, die in keinem ursächlichen Zusammenhang mit der Gewinnung von Erdgas steht."