Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes äußerte sich generell positiv zu den Plänen von Bundesminister Wolfgang Tiefensee.
„Grundsätzlich begrüßen wir den Vorstoß vom Bundesminister, mit Investitionen die Konjunktur ankurbeln zu wollen. Die Erhöhung vieler Programme wie z.B. das CO2-Gebäudesanierungsprogramm ist richtig. Denn dadurch werden wichtige Investitionsanreize gesetzt. Gleichzeitig können damit andere Ziele verfolgt werden, wie z.B. die Klimaschutzziele.“ Dies äußerte Prof. Dr. Karl Robl, Hauptgeschäftsführer des ZDB, in Berlin zu den Vorschlägen des Bundesbauministers.
Robl machte aber auch deutlich, dass ein wesentlicher Aspekt auf der Vorschlagsliste des Ministers fehlt, nämlich die Erhöhung des Handwerkerbonus.
Das deutsche Baugewerbe fordert daher, die drei Steuerabzugsbeträge für allgemeine haushaltsnahe Dienstleistungen, für Pflegeleistungen und für Handwerksleistungen von je 3.000 Euro zu einem Betrag zusammenzufassen und auf 20.000 Euro aufzustocken, wie dieses in dem Entwurf eines Familienleistungsgesetzes bereits für die haushaltsnahen Dienstleistungen und für die Pflegeleistungen vorgesehen ist. Gleichzeitig müsste der Abzugsbetrag von 20 % auf 25 % erhöht werden. Ein Privathaushalt könnte dann maximal 5.000 Euro Steuern sparen, wenn er für 20.000 Euro im Jahr Dienstleistungen in Anspruch nimmt oder einen Handwerker beauftragt.
„Die Vielzahl der von der KfW ausgereichten Förderprogramme sind ja schön und gut. Entscheidend ist, dass damit legale Arbeit und nicht Schwarzarbeit gefördert wird.“ erklärte der ZDB-Hauptgeschäftsführer weiter.
„Wir fordern daher den Bundestag auf, die Regierungsvorlage zu einem Familienleistungsgesetz, die das Kabinett in der vergangenen Woche beschlossen hat, während der drei Lesungen im Parlament noch entsprechend zu ändern und den Haushalt nicht nur als Arbeitgeber, sondern auch als Nachfrager von Dienstleistungen zu stärken.“ So Robl abschließend.
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