Um die Zulassung qualifizierter Energieberater in Förderprogramme des Bundes auch für bisher nicht zulassungsberechtigte Personen zu ermöglichen, wird alternativ zu den jetzigen Zulassungsvoraussetzungen die Einführung einer bundeseinheitlichen Prüfung angestrebt.
In einem Demonstrationsprojekt soll daher eine Qualifikationsprüfung für die Energieberatung für Wohngebäude sowie für Nichtwohngebäude erprobt werden. An der Universität Kassel wird hierfür ein entsprechender Weiterbildungskurs und eine anschließende Prüfung im Zusammenhang mit der Weiterbildung „Energieberatung für Wohngebäude“ bzw. „Energieberatung für Nichtwohngebäude“ durchgeführt. Die Teilnahme an einer entsprechenden Weiterbildung ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung.
Für das Demonstrationsprojekt werden noch Teilnehmer gesucht, die vom BAFA bisher nicht als Energieberater in den Bundesförderprogrammen „Energieberatung für Wohngebäude“ oder „Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen“ anerkannt werden können, da sie nicht über die erforderliche Grundqualifikation zur Ausstellung von Energieausweisen gemäß EnEV § 21 Absatz 1 verfügen.
Bei erfolgreicher Teilnahme an der Weiterbildung und der Qualifikationsprüfung ist die Anerkennung durch das BAFA als Energieberater für das entsprechende Bundesförderprogramm möglich.
Weitere Informationen zu Teilnahme und Anmeldung erhalten Sie über Jutta Steinbrecher vom Projektteam der Universität Kassel (E-Mail: steinbrecher@uni-kassel.de, Telefon 0561/8041884).
Hintergrundinfos
Im Rahmen eines laufenden, von der BfEE beauftragten Forschungsprojektes hat ein Konsortium unter Leitung der Universität Kassel in einem ersten Schritt die notwendigen Fachkompetenzen für eine qualitativ hochwertige Energieberatung analysiert, beschrieben und gewichtet. Weiterhin wurde untersucht, inwiefern die klassischen Ausbildungswege von Energieberatern diese notwendigen Inhalte abdecken. Der Zwischenbericht steht zum Download zur Verfügung.