Städte und Gemeinden, die ihre Wärme- bzw. Stromerzeugung aus Solarthermie-, Photovoltaik- oder Windkraftanlagen über elektronische Anzeigetafeln transparent machen, können einen Zuschuss beantragen.
Bisher galt das Förderprogramm nur für Schulen, Universitäten oder Kirchen. Durch die neue Richtlinie wurde es auf kommunale öffentliche Einrichtungen erweitert, sodass jetzt auch Displays in Rathäusern, Mehrzweckhallen, Stadien, Büchereien, Schwimmbädern, Feuerwehrgebäuden oder Krankenhäusern gefördert werden.
Der Zuschuss beträgt bis zu 2400 Euro. Dr. Arnold Wallraff, Präsident des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): "Die Förderung gilt außerdem nicht nur für neue, sondern auch für bereits bestehende regenerative Anlagen."
Die Antragsformulare und weitere Informationen zum Förderprogramm sind auf der Internetseite des BAFA zu finden.