Die Akteursvielfalt soll auch bei einer Umstellung der Förderung für erneuerbare Energien auf Ausschreibungen erhalten bleiben. Rainer Baake, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, hat dazu auf der E-World in Essen ein Konzept vorgestellt.
Durch den Systemwechsel hin zu Ausschreibungen, der mit dem neuen EEG 2016 vollzogen wird, sollen die erneuerbaren Energien laut BMWi stärker an den Markt herangeführt und der künftige Ausbau planvoll gestaltet werden. Zugleich soll die Akteursvielfalt in der erneuerbare Energien-Branche aber erhalten bleiben.
"Der bisherige Ausbau der erneuerbaren Energien basiert maßgeblich auf dem Engagement einer Vielzahl von Personen, Unternehmen und Verbände", sagt Baake. "Insbesondere Bürgerenergiegesellschaften haben durch ihre meist lokale Verankerung die Akzeptanz des Ausbaus erneuerbarer Energien gesteigert. Wir brauchen sie auch in der nächsten Phase der Energiewende."
Das Konzept sieht vor, dass bestimmte lokal verankerte Bürgerenergiegesellschaften leichter an den Ausschreibungen teilnehmen können. Hierfür werden die Voraussetzungen für die Teilnahme für Bürger abgesenkt. Sie können im Gegensatz zu den anderen, häufig größeren Akteuren bereits vor der erteilten Genehmigung für eine Windkraftanlage und unter erleichterten finanziellen Bedingungen ein Gebot im Rahmen der Ausschreibung abgeben. Damit erhalten sie frühzeitig die nötige Investitionssicherheit, um neue Windprojekte auch künftig zu entwickeln und zu bauen.
Das aktualisierte EEG-Eckpunktepapier hann hier abgerufen werden.