Am 04.07.2019 hat der EuGH entschieden, dass die HOAI gegen die Dienstleistungsrichtlinie verstößt und damit die Mindest- und Höchstsätze nicht mehr gelten. Das Interessante an dem Urteil des EuGH ist, dass der Argumentation des Generalanwaltes der Kommission vom EuGH nicht gefolgt worden ist, und höherrangige Interessen durchaus eine HOAI rechtfertigen können. Dadurch aber, dass in Deutschland Planungsleistungen von vielen Personen und nicht nur von Architekten und Ingenieuren erbracht werden können, sei der Beweis, dass die HOAI diese höherrangigen Interessen sichere, nicht erbracht. Es geht also auch ohne HOAI sagt der EuGH, was die Vergangenheit gezeigt habe.
Ob die Bundesregierung nun ein Planungsdienstleistungsgesetz erlassen wird, die die planerische Tätigkeit ausschließlich den Architekten und Ingenieuren vorbehält, wie dies bspw. durch das Rechtsdienstleistungsgesetz für Rechtsanwälte gemacht wird, erscheint äußerst fraglich.
Streitig ist nun, ob wegen der richtlinienkonformen Auslegung und der Vorrang des Europarechts die Gerichte dazu gehalten sind, die Regelungen der HOAI nicht mehr anzuwenden. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf Laufende Honorarprozesse, Vergaben, und neu abzuschließende Verträge.
Im Moment ist davon auszugehen, dass es eine neue HOAI mit Mindestsätzen wohl nicht mehr geben wird. Daher wird es nun umso wichtiger Verträge richtig zu gestalten. Wie beschreie ich meine Leistungen, wie kalkuliere ich mein Honorar, wie begrenze ich mein Risiko. Dies und vieles mehr soll Gegenstand des Arbeitszirkels sein.
Die Arbeitszirkel werden wie gewohnt in kleiner Runde stattfinden und ermöglichen so eine individuelle Diskussion im Anschluss an die Themen und die Beantwortung individueller Fragen.
Veranstaltungsort: Meurer Rechtsanwälte,
Herdweg 24, 70174 Stuttgart
Kosten: 130,00 Euro zzgl. MwSt.
Die genauen Inhalte der Arbeitszirkel entnehmen Sie bitte dem folgendem Link, über welchen Sie sich auch anmelden können: https://www.meurer-rechtsanwaelte.de/index.php/arbeitszirkel