Ab sofort können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Anträge für das Mini-KWK-Programm gestellt werden. Gefördert werden neue KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 20 kW in Bestandsbauten.
Der Investitionszuschuss ist nach der elektrischen Leistung der Anlagen gestaffelt. Sehr kleine, für Ein- und Zweifamilienhäuser besonders geeignete Anlagen mit einer elektrischen Leistung von 1 kW erhalten beispielsweise 1.500 Euro, große Anlagen mit 19 kW erhalten 3.450 Euro.
Die Anlagen dürfen nicht in einem Gebiet mit Anschluss- und Benutzungsgebot für Fernwärme liegen und müssen im Rahmen eines Wartungsvertrages betreut werden.
Die Primärenergieeinsparung muss für Anlagen kleiner 10 kW mindestens 15 % und für Anlagen von 10 kW bis einschließlich 20 kW mindestens 20 % betragen. Außerdem ist ein Gesamtnutzungsgrad von mindestens 85 % einzuhalten. Damit müssen die Anforderungen der EU-KWK-Richtlinie für Kleinstanlagen deutlich übertroffen werden.
Weiterhin müssen in der KWK-Anlage ein Wärmespeicher mit einem Mindestenergiegehalt, eine Steuerung und Regelung für eine wärme- und stromgeführte Betriebsweise inklusive eines intelligenten Wärmespeichermanagements sowie ein Messsystem zur Bestimmung des aktuellen Strombedarfs für Anlagen ab 3 kW vorhanden sein.
Förderfähig sind alle KWK-Anlagen, die auf der „Liste der förderfähigen Anlagen“ des BAFA enthalten sind. Die Liste ist auf der Internetseite des BAFA veröffentlicht und wird kontinuierlich aktualisiert.
Aufträge an Lieferanten dürfen allerdings erst nach Bestätigung des Antragseingangs durch das BAFA erteilt werden. Andernfalls kann die KWK-Anlage nicht gefördert werden.
Den Richtlinientext, die Antragsformulare sowie weitere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie unter
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