Das novellierte Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) sieht eine verbesserte Förderung für Wärmenetze und eine neu aufgenommene Fördermöglichkeit für Wärmespeicher vor, die überwiegend durch Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung gespeist werden.
Daher ist künftig eine Förderung aus dem KfW-Programm Erneuerbare Energien "Premium" für Wärmenetze und -speicher, die eine Förderung aus dem KWKG erhalten können, nicht mehr vorgesehen. Alle übrigen Wärmenetze und Wärmespeicher können bei Erfüllen der Programmkriterien weiterhin aus dem KfW-Programm gefördert werden.
Für Wärmenetze und Wärmespeicher, die jetzt über das KWKG gefördert werden können, ist für eine Übergangsfrist eine Antragstellung im KfW-Programm Erneuerbare Energien „Premium“ auf Basis der derzeitigen Richtlinie vom 11. März 2011 weiterhin möglich. Voraussetzung ist, dass die Kreditanträge bei der KfW bis zum 14. September 2012 (Posteingang) vorliegen. Im Kreditantrag sollte ausdrücklich vermerkt werden, dass eine Förderung auf Basis der Richtlinie vom 11. März 2011 gewünscht ist.