In diesem Jahr laufen die ersten Energieausweise von Wohnhäusern mit Baujahr 1966 und jünger ab. Sie haben eine Gültigkeits-Dauer von 10 Jahren und sind seit Anfang 2009 ausgestellt worden. Die Pflicht, einen aktuellen Energieausweis vorzulegen, gilt für Hauseigentümer, die ihr Haus in naher Zukunft verkaufen, vermieten oder verpachten wollen. Darauf verweist die Deutsche Energie-Agentur (dena). Die ersten Energieausweise von Nichtwohngebäuden laufen ab 1. Juli 2019 ab. Auch hier gilt die Gültigkeits-Dauer von 10 Jahren. Wer einen neuen Energieausweis erstellen lassen möchte, wendet sich am besten an einen qualifizierten Energieberater aus der Energieeffizienz-Expertenliste. Bei der Wahl des Energieausweises rät die dena zum Bedarfsausweis. Denn nur der ist wirklich aussagekräftig und macht unterschiedliche Häuser vergleichbar.
Warum ein Bedarfsausweis empfehlenswert ist
In Deutschland gibt es 2 Arten von Energieausweisen: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Letzterer basiert auf den Verbrauchswerten der vergangenen 3 Jahre. Damit hängt das Ergebnis des Ausweises stark vom Verhalten der jeweiligen Bewohner ab.
Aus diesem Grund empfiehlt die dena den Bedarfsausweis. Hierfür berechnet ein Energieberater anhand einer technischen Analyse aller Gebäude-Daten den Energiebedarf. Anschließend dokumentiert er den energetischen Zustand des Gebäudes, und zwar unabhängig vom Nutzer-Verhalten: Die Qualität der Gebäudehülle (Fenster, Decken und Außenwände) sowie der Anlagen für Heizung, Lüftung und Warmwasser-Bereitung und die Art des Energie-Trägers werden dabei berücksichtigt. Der Bedarfsausweis stellt folglich den energetischen Zustand des Gebäudes genauer dar als der Verbrauchsausweis. Auch mögliche Sanierungs-Maßnahmen, mit denen der Zustand verbessert und der Wert der Immobilie gesteigert werden kann, lassen sich exakter aufzeigen.
Generell haben Eigentümer die Wahl zwischen einem Bedarfs- und einem Verbrauchsausweis. Einzige Ausnahme: Ein Bedarfsausweis ist verpflichtend für Bestandsgebäude mit bis zu 4 Wohnungen und einem Bauantrag, der vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, wenn sie bislang nicht energetisch saniert worden sind.
Erste Energieausweise für ältere Wohnhäuser und Neubauten bereits abgelaufen
Wohnhäuser mit einem Baujahr bis 1965 brauchen seit Juli 2008 einen Energieausweis, Neubauten oder umfassend modernisierte Gebäude seit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2002 am 1. Februar 2002. In diesen Fällen liefen die ersten Energieausweise entsprechend früher ab und mussten bereits erneuert werden.