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Absenkung der Vergütung für Photovoltaikanlagen Mitte 2011 um bis zu 15%

Der Ausbau der Photovoltaik in Deutschland entwickelt sich weiterhin sehr dynamisch.

Auch im Jahr 2010 wurden die Erwartungen deutlich übertroffen.
Insgesamt sind in Deutschland derzeit Solarstromanlagen mit einer Leistung von
etwa 17.000 Megawatt installiert. Statt der Anfang 2010 prognostizierten maximal
5.000 Megawatt wurden im vergangenen Jahr mehr als 7.000 Megawatt in Betrieb
genommen.

Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen verwies darauf, dass mit der EEG-Novelle Mitte vergangenen Jahres bereits wesentliche Schritte zur Marktanpassung vorgenommen wurden – eine Senkung der Einspeisevergütung von Ende 2009 bis Anfang 2011 um rund ein Drittel. Auch wurde ein sogenannte „atmender Deckel“ eingeführt, der die Vergütung abhängig vom Ausbauvolumen degressiv gestaltet, seine maximale Wirkung aber erst zum 1. Januar 2012 entfalten sollte.

Aufgrund des unerwartet hohen Ausbaus der Photovoltaik soll die zum 1. Januar
2012 vorgesehene weitere Absenkung der Vergütung bereits teilweise zum 1. Juli
2011 erfolgen. Dies ist der Kern eines Vorschlags, auf den sich Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen mit dem Präsidenten des Bundesverbandes Solarwirtschaft Günther Cramer verständigt hat.

Folgende Änderungen werden vorgeschlagen:
- Der variable Teil der zum 1. Januar 2012 vorgesehenen Vergütungsabsenkung
wird auf den 1. Juli 2011 vorgezogen. Die Absenkung kann damit bereits im 2.
Halbjahr 2011 wirksam werden.
- Bei einem Marktvolumen oberhalb von 7.500 Megawatt (MW) erfolgt ein weiterer
Degressionsschritt von 3 % (bisherige Obergrenze 6.500 MW).
- Die Absenkung zum 1. Juli 2011 kann damit je nach Marktentwicklung bei einer
Zubauprognose von mehr als 7.500 MW bis zu 15 Prozent betragen (Bei
Zubauprognose von nur 3500 Megawatt entfällt die vorgezogene Absenkung).
- Die Absenkung richtet sich nach der Marktentwicklung in den Monaten März,
April und Mai 2011 (Bemessungszeitraum). Die Bundesnetzagentur rechnet anhand
der Anlagenmeldungen in diesen Monaten das Marktvolumen für ein Jahr hoch.
- Die Degression zum 1. Januar 2012 entspricht zusammen mit der vorgezogenen
Degression der gesetzlich festgelegten Gesamtdegression von maximal 24 %.
- Wegen der längeren Planungszeiten für Freiflächenanlagen soll die Absenkung
für diese Anlagen zum 1. September 2011 erfolgen.

Von wachsender Bedeutung für die EEG-Umlage ist auch das Grünstromprivileg, das
für alle Erneuerbaren Energien gilt. Denn: Ausgenommen von der Zahlung der EEG-Umlage sind Energieversorgungsunternehmen, wenn für mindestens 50% des gelieferten Stroms erneuerbare Energien eingesetzt werden und diese Strommenge nicht nach dem EEG vergütet, sondern direkt vermarktet wurde. Hierdurch entsteht ein bedeutender wirtschaftlicher Vorteil, da der gesamte gelieferte Strom dann von der Umlage befreit ist.

Durch den Anstieg der EEG-Umlage von rd. 2 ct/kWh im Jahr 2010 auf 3,53 ct/kWh
in 2011 wächst der Anreiz, das Grünstromprivileg zu nutzen, unverhältnismäßig
und begünstigt Mitnahmeeffekte, die zu Lasten der anderen Stromverbraucher
gehen.

Das Bundesumweltministerium schlägt daher vor, die Umlagebefreiung für die
Unternehmen, die das Grünstromprivileg nutzen, auf 2,0 ct/kWh zu begrenzen. Dies
entspricht in etwa der Höhe der EEG-Umlage im Jahr 2010 und damit dem bisher zu
erzielenden Vorteil. Auch diese Maßnahme begrenzt die Belastung der
Stromverbraucher.

Weitere Informationen finden Sie unter

www.bmu.de/46936

sowie unter

www.solarwirtschaft.de