Zum 1. April 2008 greift in Baden-Württemberg erstmals die vom Landtag im November vergangenen Jahres beschlossene Öko-Pflicht für Wohngebäude.
Zum 1. April 2008 greift in Baden-Württemberg erstmals die vom Landtag im November vergangenen Jahres beschlossene Öko-Pflicht für Wohngebäude. In Neubauten, deren Bauunterlagen danach bei den Behörden eingereicht werden, muss der Wärmebedarf zu mindestens 20 Prozent über erneuerbare Energien gedeckt werden. Darauf machte das Umweltministerium in Stuttgart aufmerksam. Umweltministerin Gönner sieht in der neuen gesetzlichen Regelung eine wichtige Weichenstellung für einen wirksamen Klimaschutz. "Der Wärmesektor gilt als schlafender Riese des Klimaschutzes. Mit der Öko-Pflicht für Neubauten gehen wir in einem ersten Schritt diesen wichtigen Bereich an und übernehmen außerdem damit beim Klimaschutz eine bundesweite Vorreiterrolle." Baden-Württemberg ist das bundesweit erste Land, das eine solche Regelung zur Nutzung erneuerbaren Energien bei der Wärmeversorgung einführt.