Egal ob Trinkwasser-, Kombi- oder Pufferspeicher – die Ökodesign-Richtlinie der Europäischen Union (EU) sieht in der zweiten Stufe der „Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009“ strengere Werte für den noch vertretbaren Wärmeverlust der Speichersysteme von bis zu 2000 Litern Volumen vor. Die neuen Regelungen für den Einbau von Warmwasserspeichern gelten ab 26. September 2017.
Vorerst sind vor allem Hersteller unmittelbar von der Verschärfung der Regelung betroffen. Sie müssen nun Systeme mit geringerem Wärmeverlust auf den Markt bringen. Die EU-Richtlinie sieht vor, dass beim Label für Warmwasserspeicher die Kategorie G mit dem größten Wärmeverlust wegfällt. Dafür wird eine neue Kategorie A+ hinzugefügt. Modelle, die bislang die Kategorie D und schlechter erreicht haben, dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Händler dürfen allerdings noch ihre Lagerbestände verkaufen – selbst wenn diese nicht den neuen Anforderungen entsprechen. Bereits installierte Warmwasserspeicher sind ebenfalls nicht betroffen, es besteht keine Nachrüstpflicht. Dr. Tim Schmidla von der EnergieAgentur.NRW weist darauf hin, dass sich genaue Angaben zu den Wärmeverlusten des Speichersystems dem Label entnehmen lassen.