Das Flachdach ist keine Erfindung der Neuzeit – bereits in der Antike um 3000 v. Chr. kannte man diese Dachform, die nach dem Zeugnis Herodots bereits mit Bitumen abgedichtet worden war. Schon damals wusste man sie als Dach-terrasse oder Dachgarten zu nutzen – den wohl berühmtesten Beleg hierfür liefern die Hängenden Gärten der Semiramis, eines der sieben Weltwunder der Antike.
Nach heutiger Definition handelt es sich bei Flachdächern um Dächer mit Abdichtungen. In der Regel haben diese Dächer ein Gefälle; Pfützenbildung ist dennoch bei Dachneigungen von 2 bis 10° nicht ausgeschlossen. Es ist daher normativ geregelt und gefordert, solche Dachflächen dauerhaft mit geeigneten Materialien wie Bitumen-/Polymerbitumenbahnen oder Kunststoff-/Elastomerbahnen absolut wassserdicht auszuführen.
Von den drei System-Aufbauvarianten Warmdach (nicht belüftetes Dach), Kaltdach (belüftetes Dach) und Umkehrdach (auf der Abdichtung aufliegende Wärmedämmung) hat sich in den letzten Jahren das Warmdach durchgesetzt, dessen Merkmal das Fehlen einer Belüftungsebene zwischen Dachabdichtung und Wärmedämmung ist. In der Praxis bedeutet dies, dass bestimmte Kriterien, vor allem zum konstruktiven Feuchteschutz, eingehalten werden müssen, damit solche Konstruktionen dauerhaft sicher und dicht bleiben. Die Anforderungen der DIN 4108-3,der Flachdachrichtlinien oder bei Holzkonstruktionen der DIN 68800-2 sehen dabei auch innenseitig luftdichte Schichten vor. Mit einem ausreichenden diffusionshemmenden Dampfsperrwert versehen, sollen so über die jahreszeitlich bedingten Schwankungen hinweg ausreichend trockene Verhältnisse in der ...
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