Bei einem Treffen von Bundeswirtschaftsminister Altmaier mit der EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager am 7. Mai 2018 wurde u.a. die Frage der EEG-Eigenversorgung für KWK-Neuanlagen (Anlagen ab August 2014) erörtert. Vorbehaltlich einer abschließenden Prüfung und Entscheidung durch die EU-Kommission wurde folgende Grundsatzeinigung erzielt:
- KWK-Neuanlagen mit einer Größe unter 1 MW sowie über 10 MW zahlen auch künftig nur 40 % der EEG-Umlage.
- Auch alle KWK-Neuanlagen in der stromintensiven Industrie zahlen 40 % der EEG-Umlage.
- Für die übrigen KWK-Neuanlagen bleibt es bei 40 % EEG-Umlage, sofern die Anlagen weniger als 3500 Vollbenutzungsstunden im Jahr laufen. Bei Anlagen mit höherer Auslastung steigt die durchschnittliche Umlage kontinuierlich an. Betrachtet man den gesamten Eigenverbrauch, gelten bei mehr als 7000 Vollbenutzungsstunden dann 100 %.
- Für KWK-Neuanlagen, die zwischen dem 1. August 2014 und Ende 2017 errichtet wurden, gilt eine abgestufte Übergangsregelung bis 2019 bzw. 2020.
- Zudem gilt eine Rückwirkung der Einigung zum 1. Januar 2018.